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7 Februar 2024

La lex iulia de pecuniis repetundis nell’interpretazione dei giuristi del principato

von Pietrini Stefania
La lex iulia de pecuniis repetundis nell’interpretazione dei giuristi del principato

In den Fragmenten der Schriften der Juristen des antoninischen und severischen Zeitalters, die in der Justinianischen Ausführung überliefert sind, findet man die Erinnerung an die Lex Iulia de pecuniis repetundis, die 59 v. Chr. auf Anregung Cäsars verabschiedet wurde. In der Zeit der Herrschaft wurden verschiedene Änderungen an Cäsars Gesetzgebung vorgenommen. Durch rechtswissenschaftliche Auslegung wurde die Zahl der abstrakt strafbaren Personen erweitert. Damit einher ging die Entstehung eines neuen Straftatbestandes: Die Erpressung, insbesondere durch Drohungen oder das Herbeiführen von Angstzuständen beim Opfer, führte zur Verlagerung des Straftatbestandes von der Sphäre der repetundae in die des außerordentlichen Verbrechens der concussio, wie die Überlegungen Macros bezeugen. Das Schenkungsverbot, auf das sich einige Passagen unserer Quellen beziehen, wurde umfassend interpretiert. Weitere Informationen über die von der lex Iulia diktierte Disziplin und die späteren Erweiterungen ihres Geltungsbereichs finden sich auch in einigen Passagen der Pauli Sententiae, die vor allem durch das Fragmentum von Leiden bekannt sind. […]

 

 

  • Verlag LED Edizioni Universitarie
  • Erscheinungsjahr 2023
  • Seitenanzahl 70
  • ISBN 9788855131278
  • Ausländische Rechte Valeria Passerini/Tiziana Battaglia/led@lededizioni.com
  • Preise 20.00

Pietrini Stefania

Stefania Pietrini, Professorin für Römisches Recht (Universität Siena), lehrt derzeit Geschichte des römischen Rechts. Institutionelle Profile und Römisches Strafrecht. Ihre Forschungsinteressen sind vielfältig; insbesondere hat sie sich mit rechtswissenschaftlichen Werken befasst, die Fragen des Strafrechts in der antoninischen und severischen Zeit gewidmet sind, aber auch mit dem Strafprozess und den Beziehungen zwischen dem Reich und der römischen Kirche im 5. Jahrhundert; ihre Untersuchungen umfassen auch Fragen des römischen Privatrechts.

La lex iulia de pecuniis repetundis nell’interpretazione dei giuristi del principato
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